Interactive Brokers: Währungshandel und Steuern
Wie du deine Währungsgewinne bei IBKR versteuerst

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Viele deutsche Anleger nutzen Interactive Brokers (IBKR), um internationale Aktien, ETFs oder Anleihen zu handeln. Da das Depot in mehreren Währungen geführt werden kann, kommt es beim Kauf und Verkauf von Fremdwährungen (z.B. USD, GBP oder CHF) automatisch zu steuerlich relevanten Vorgängen. Oft passiert dies, ohne dass der Anleger es direkt bemerkt.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie die Besteuerung funktioniert, welche Punkte Sie beachten müssen und warum es sinnvoll ist, die FIFO-Historie Ihrer Devisengeschäfte sauber zu dokumentieren.
Wann entstehen steuerpflichtige Gewinne bei Fremdwährungen?
Bei Interactive Brokers wechseln viele Anleger zunächst Euro in US-Dollar, um anschließend US-Aktien zu kaufen. Dieser Währungstausch stellt steuerlich eine Anschaffung von Fremdwährungen dar.
Später, wenn Sie dieselben Dollar wieder verwenden – etwa um eine Aktie zu kaufen oder zurück in Euro wechseln –, findet eine Veräußerung der Fremdwährung statt.
Dabei kann ein Gewinn oder Verlust entstehen, den Sie in Ihrer Steuererklärung angeben müssen.
Mehr Details zu den Grundlagen finden Sie hier: Steuern auf Forex-Trading.
Die Art des Kontos spielt eine Rolle
Da Interactive Brokers Kunden erst ab 10.000 Euro Zinsen zahlt, hängt die steuerliche Behandlung zunächst davon ab, ob das Konto als verzinst oder unverzinst einzustufen ist.
Ein verzinstes Konto wird anders besteuert als ein unverzinstes Konto. Gewinne aus dem Fremdwährungshandel auf deinem verzinsten Konto unterliegen der Kapitalertragsteuer. Bei einem verzinsten Konto wird die FIFO Historie auch pro Konto berechnet und nicht kontenübergreifend. Die Kapitalertragssteuer beträgt in Deutschland 25%. Ob drauf kommt die Solidaritätszuschlag von 5.5% und eventuell die Kirchensteuer von 8-9% (basierend auf dem Wohnsitz der Person), welche beide als prozentualer Anteil der Kapitalertragssteuern berechnet werden.
Währungsgewinne auf einem unverzinsten Konto hingegen werden wie private Veräußerungsgeschäfte behandelt und unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatzes des Anlegers (bis zu 46%). Bei einem verzinsten Konto wird die FIFO Historie kontenübergreifend berechnet, was durchaus mehr Aufwand mit sich bringen kann, falls der Anleger auf mehreren Fremdwährungskonten gehandelt hat. Zahlungen zwischen unverzinsten Konten werden nicht als steuerliche Veräußerung betrachtet, was bei verzinsten Konten doch der Fall ist.
Weitere Details zu dieser Thematik finden Sie im folgenden Artikel: Steuern auf Forex-Trading.
Typische steuerrelevante Situationen bei Interactive Brokers
Währungstausch (sogenannte FXCONV-Trades)
Beispiel: Sie tauschen 10.000 EUR in 11.000 USD.
Steuerlich: Anschaffung von USD.
Kauf von Wertpapieren mit Fremdwährung
Beispiel: Mit den USD kaufen Sie 50 Apple-Aktien.
Steuerlich: Veräußerung eines Teils der USD.
Dividenden in Fremdwährung
Beispiel: Sie erhalten eine 200 USD Dividende.
Steuerlich: Dividenden sind Kapitalerträge, gleichzeitig erhalten Sie neue USD, die ebenfalls in Ihre FIFO-Historie als eine Anschaffung eingehen.
Zinsen auf Cash-Bestände bei IBKR
Interactive Brokers zahlt Zinsen auf Ihr Guthaben in Fremdwährungen.
Steuerlich: Zinsen sind Kapitalerträge, und auch hier entstehen neue Fremdwährungsbestände, die später beim Verkauf steuerpflichtig sein können.

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Rechenbeispiel: FIFO in der Praxis
Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
- 01. März: 10.000 EUR → 11.000 USD (Kurs 1,10).
Anschaffungskurs: 1 EUR = 1,10 USD. - 15. April: 5.000 EUR → 5.750 USD (Kurs 1,15).
Anschaffungskurs: 1 EUR = 1,15 USD. - 01. Juni: Verkauf von 8.000 USD zurück in EUR (Kurs 1,05).
Veräußerungskurs: 1 EUR = 1,05 USD.
Berechnung nach FIFO:
Zuerst werden die 11.000 USD vom 01. März herangezogen.
Von diesen verkaufen Sie 8.000 USD.
Anschaffungskosten dieser 8.000 USD: 8.000 / 1,10 = 7.273 EUR.
Verkaufserlös: 8.000 / 1,05 = 7.619 EUR.
Gewinn: 7.619 EUR − 7.273 EUR = 346 EUR (steuerpflichtig).
Die 5.750 USD vom April und die restlichen 3.000 USD vom März bleiben weiterhin in Ihrem Bestand und können in der Zukunft mit weiteren Veräußerungen verrechnet werden.
Warum die FIFO-Methode wichtig ist
Das deutsche Steuerrecht schreibt vor, dass Gewinne und Verluste nach der FIFO-Methode („First In First Out“) berechnet werden müssen. Das bedeutet: Die zuerst gekauften Fremdwährungen gelten auch als die zuerst wieder verkauften.
Gerade bei vielen Trades im IBKR-Account kann das schnell unübersichtlich werden. Schon kleine Kursbewegungen im Dollar-Euro-Verhältnis können große steuerliche Auswirkungen haben, wenn sie mit mehreren tausenden Euro handeln.
Eine ausführliche Erklärung der FIFO-Methode finden Sie hier: FIFO-Methode und Fremdwährungen.
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Stand: 16. August 2025