Fragen zu Fremdwährungen

Wie kann ich die Steuer selbst berechnen?

Fragen und Antworten

Wie entsteht ein steuerlich relevanter Gewinn bei Fremdwährungskonten?

Gewinne entstehen auf Fremdwährungskonten oft ohne, dass der Besitzer sie bemerkt. Beim Wechsel vom Euro in eine Fremdwährung findet nämlich eine Anschaffung eines Wirtschaftsguts (nämlich einer Anzahl an Einheiten von Fremdwährungen) statt.

Durch den weiteren Gebrauch dieser angeschafften Einheiten von Fremdwährungen entstehen steuerlich relevante Gewinne oder Verluste. Zum Beispiel werden ein paar der Einheiten der Fremdwährung vom Besitzer benutzt, um eine Aktie zu kaufen. Dieser Tausch der Fremdwährung für eine Aktie kommt einer Veräußerung der Fremdwährung gleich. Die Differenz zwischen den Anschaffungskonten und dem Veräußerungserlös der verkauften Einheiten der Fremdwährung ist der Gewinn (oder Verlust), den der Kontobesitzer versteuern muss.

Muss ich Gewinne aus Fremdwährungsgeschäften versteuern?

Ja, Gewinne aus dem Handel mit Fremdwährungen im Privatvermögen sind in Deutschland steuerpflichtig – entweder nach § 23 EStG oder nach § 20 EStG, je nach Kontoart.

Wann greift § 23 EStG bei Fremdwährungsgeschäften?

Wenn Sie ein unverzinstes Fremdwährungskonto nutzen, gelten die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG).

Wann greift § 20 EStG bei Fremdwährungen?

Ab 2025 gelten Gewinne aus verzinsten Fremdwährungskonten als Kapitalerträge gemäß § 20 EStG und unterliegen der Abgeltungssteuer.

Wie funktioniert die FIFO-Methode bei der Steuerberechnung?

FIFO bedeutet: Die zuerst gekaufte Einheit einer Fremdwährung wird als zuerst verkauft behandelt. So lässt sich die steuerlich relevante Haltedauer für Fremdwährungen und die Verrechnung von gekauften und veräußerten Einheiten bestimmen.

Was ist der Unterschied zwischen verzinsten und unverzinsten Konten?

Verzinste Konten zahlen Zinsen auf das Fremdwährungsguthaben, dass die Privatperson auf dem Konto hält, und fallen unter § 20 EStG. Unverzinste Fremdwährungskonten zahlen keine Zinsen auf das Fremdwährungsguthaben und werden nach § 23 EStG besteuert, sofern steuerrelevante Transaktionen stattfinden.

Sind Dividenden oder Zinsen in Fremdwährung steuerrelevant?

Ja, beim Erhalten von Dividenden oder Zinsen in Fremdwährungen fallen Kapitalertragssteuern an. Diese werden auf den Euro Wert der Dividende oder des Zinsbetrags am Zeitpunkt der Gutschrift gezahlt. Um den Wert der Dividende oder des Zinsertrags in Euro richtig zu erfassen, sollten die offiziellen Tageskurse der Fremdwährung von der Europäischen Zentralbank genutzt werden. Steuern durch den Tausch von Fremdwährungen fallen nicht sofort an. Erst wenn die erhaltenen Einheiten von Fremdwährungen durch einen Wechsel, einen Tausch (z.B. für Wertpapiere), oder durch dessen Ausgabe veräußert werden, hat die Transaktion eine auswirkung auf die Steuer.

Die Art des Kontos spielt bei der Auswirkung auf die Steuer eine Rolle.

Bei unverzinsten Konten gelten die Anschaffungen von Fremdwährungen durch Dividenden und Zinsen als „unechte“ Anschaffung und führen nicht zu einer steuerpflichtigen Transaktion nach § 23 EStG, wenn die Fremdwährung später veräußert wird.

Bei verzinsten Konten gelten alle Einzahlungen auf das Konto durch Dividenden oder Zinsen als Anschaffungen. Bei der Veräußerung durch einen Wechsel, Tausch, oder durch die Ausgabe der Fremdwährung fallen Steuern auf den Ertrag zwischen Anschaffungskonten und dem Wert bei der Veräußerung an.

Wie lange muss ich Fremdwährung halten, damit Gewinne steuerfrei sind?

Bei unverzinsten Konten gilt: Halten Sie die Einheiten einer Währung länger als ein Jahr, sind Gewinne steuerfrei (§ 23 EStG). Sie müssen Anhand der FIFO-Methode berechnen, welcher Anteil Ihrer Fremdwährungen beim Zeitpunkt der Veräußerung länger als ein Jahr in Ihrem Bestand war.

Bei verzinsten Konten gilt: Gewinne sind auch nach einem Jahr Haltefrist steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragssteuer.

Achtung: Gewinne aus Transaktionen auf unverzinsten Konten können nicht mit Verlusten aus Transaktionen auf verzinsten Konten verrechnet werden. Die Steuern für diese zwei Arten von Konten müssen komplett getrennt voneinander berechnet werden. Es gibt jeweils eine eigene FIFO Historie für alle Transaktionen auf unverzinsten Fremdwährungskonten und eine FIFO Historie für alle Transaktionen auf verzinsten Fremdwährungskonten. ForexSteuer.de hilft Ihnen bei der Berechnung.

Wie werden Verluste aus Fremdwährungsgeschäften behandelt?

Bei unverzinsten Konten gilt: Halten Sie die Währung weniger als ein Jahr, können Verluste mit Gewinnen verrechnet werden. Halten Sie jedoch die Einheiten einer Währung für länger als ein Jahr und veräußern sie danach, können die Verluste aus diesem Handel nicht mit anderen Gewinnen verrechnet werden.

Bei verzinsten Konten gilt: Verluste sind auch noch nach einem Jahr mit Gewinnen aus dem Fremdwährungshandel verrechenbar.
Achtung: Verluste aus Transaktionen auf unverzinsten Konten können nicht mit Gewinnen aus Transaktionen auf verzinsten Konten verrechnet werden. Die Steuern für diese zwei Arten von Konten müssen komplett getrennt voneinander berechnet werden. Es gibt jeweils eine eigene FIFO Historie für alle Transaktionen auf unverzinsten Fremdwährungskonten und eine FIFO Historie für alle Transaktionen auf verzinsten Fremdwährungskonten. ForexSteuer.de hilft Ihnen bei der Berechnung.

Muss ich die Gewinne und Verluste aus dem Währungshandel selbst berechnen?

Meistens ja.

Wenn Sie ein verzinstes Konto bei einer inländischen Deutschen Bank hast, bei der Sie die Fremdwährungsgeschäfte durchführen, dann ist diese Bank ab 2025 verpflichtet die Kapitalertragsteuer von Ihrem Fremdwährungsgewinnen direkt abzuziehen.

Leider ist es jedoch meistens der Fall, dass Privatpersonen in Deutschland ausländische Broker benutzen, um Fremdwährungen zu handeln. Broker wie Interactive Brokers, Charles Schwab, Transferwise (WISE) oder Revolut werden benutzt, um Fremdwährungen zu kaufen und zu verkaufen. In diesen Fällen muss der Anleger selbst die anfallenden "forex Steuern" berechnen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Was kostet ein Steuerberater für die Fremdwährungssteuer?

Einen Steuerberater mit der Berechnung Ihrer Fremdwährungssteuern zu beauftragen, kann sehr teuer werden. Vor allem, wenn viele Transaktionen in der Fremdwährungen getätigt wurden und eine FIFO Historie von Hand aufgebaut werden muss, können sich die kosten schnell auf mehrere Hundert Euro belaufen. Bei komplexen, zeitaufwendigen Fällen können auch schnell mehrere tausende Euro verlangt werden.

Es empfiehlt sich, dem Steuerberater diese Zeit und sich selbst Teil dieser Kosten zu ersparen, indem man selbst eine FIFO Historie seiner Transaktionen aufbaut. Der Steuerberater muss im Idealfall dann nur noch die Transaktionshistorie und Steuerberechnung verifizieren.